6 Gründe für ein NEIN zur Verbandsbeschwerde-Initiative der Zürcher FDP
1. Volkswille respektieren und Qualität sichern
Die FDP-Initiative gegen das Beschwerde-Recht gleicht verdächtig jener der SVP zum Einbürgerungsrecht. Beide Initiativen rufen nach dem „Volkswillen", um rechtsstaatliche Grundsätze auszuhebeln. Volk und Parlamente - zuständig für Verfassung und für Gesetze - sollen im Einzelfall auch unbekümmert über gesetzliche Regeln hinwegschauen dürfen.
So geht es nicht, meinte die Volksmehrheit am 1.Juni 2008. Sie entschied, eine Urnenabstimmung sei nicht das richtige Mittel, um über die Details eines Einbürgerungsdossiers zu entscheiden.
Ebenso wenig kann es Aufgabe des Volkes sein, die juristischen Details bei Bauprojekten zu beurteilen. Deshalb muss es möglich bleiben, Bauvorhaben auch nach der Volksabstimmung noch auf die Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben anzupassen. Hier erfüllt das Beschwerderecht der Umweltorganisationen eine wichtige Aufgabe. Mit einem Nein zur FDP-Initiative ist es weiterhin möglich, bei Bauprojekten Qualität zu sichern. Das tut dem Volkswillen keinen Abbruch.
2. Nur noch privaten Egoismus zulassen?
Die Initiative zur Abschaffung des Beschwerde-Rechts will den Umweltorganisationen verbieten, gegen ein Projekt einzusprechen, das in einer Abstimmung angenommen wurde. Damit würde eine unglaubliche Situation geschaffen: Private Einsprecher könnten nach wie vor Beschwerde führen. Ein Einzelner könnte also weiterhin ein vom Volk angenommenes Projekt zu Fall bringen. Die allermeisten Einsprachen gegen Bauvorhaben stammen denn auch von unzufriedenen Nachbarn. Den Organisationen hingegen, die sich für den Schutz der Landschaften und der Natur engagieren - also für das Gemeinwohl - wäre dies verboten. Dabei erhalten sie in den seltenen Fällen, in denen sie Beschwerden ans Bundesgericht weiterziehen, überdurchschnittlich oft recht. Gegen eine Initiative, die ein derart schiefes Rechtssystem einführen will, gib es nur ein klares Nein.
3. Unklar und unehrlich
Die Initiative der Freisinnigen gegen das Verbandsbeschwerderecht ist unklar und unehrlich. Sie wird das Recht der Verbände, ihre Rolle als „Fürsprecher der Natur" zu wirken, faktisch abschaffen - aber sie sagt es nicht. Das liegt auch an der unklaren Formulierung, wie der frühere Staatsrechtsprofessoir Georg Müller - übrigens FDP-Mitglied - betont: „ Die unpräzise Formulierung der Initiative hat zur Folge, dass dasVerbandsbeschwerderecht weitgehend abgeschafft werden kann. Wenn man das will, so soll man ehrlich sein und es auch so fordern". So ist es unklar, welche Art von „Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden" des Volks und der Parlamente der Initiativtexte wirklich meint. Der deutsche und der französische Initiativtext fordern nicht dasselbe. Was Initiantin Doris Fiala und einige ihrer Mitstreiter wirklich wollen, zeigten sie im März im Nationalrat: Sie stimmte einer parlamentarischen Initiative (Schibli, SVP) zu, welche das Beschwerderecht ganz abschaffen will.
4. Ein Denkfehler zum Schaden der Umwelt
Die FDP-Initiative zum Verbandsbeschwerderecht ist eine ausserordentlich paradoxe Idee. Wenn ein Projekt vom Volk oder Parlament angenommen wird, sollen die Umweltorganisationen kein Beschwerderecht mehr haben. Private Einsprecher aber schon! Diese Ungleichbehandlung ist fragwürdig. 99 % aller Einsprachen gegen Baugesuche stammen von unzufriedenen Nachbarn und anderen privaten Einsprechern - ihre Begehren werden mehrheitlich abgewiesen. Im Gegensatz dazu reichen Verbände wie der Alpenclub, Pro Natura oder die Greina-Stiftung nur selten Rekurs ein, dafür aber umso erfolgreicher: Fast zwei Drittel (63 %) ihrer Beschwerden ans Bundesgericht sind erfolgreich. Ausgerechnet diese Verfahren zugunsten der Natur, der Umwelt - also des Gemeinwohls - sollen verboten werden. Wo liegt da der Denkfehler?
5. Verzögerung statt Beschleunigung
Die Initiative aus den Kreisen um Doris Fiala will das Bauen erleichtern und beschleunigen. Sie ist freilich so wenig durchdacht, dass sie gut das Gegenteil erreichen könnte. Sie will ja Verbandsbeschwerden NACH einem Ja des Volkes oder Parlaments verbieten. Umweltorganisationen könnten also vor einer Volksabstimmung gegen Entscheide von Exekutiven und Verwaltung Beschwerde einreichen, nachher aber nicht mehr - obwohl es um das genau gleiche Projekt geht. Heute bereinigen Behörden die Planungsverfahren möglichst vor den Kreditabstimmungen. In Zukunft würden sie Bauprojekte mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt wohl erst nach dem Urnengang oder der Gemeindeversammlung auflegen. Damit würden Projekte aufgeschoben - und könnten auf dem Beschwerdeweg von Privaten dann trotzdem angefochten werden. Da 99 % aller Beschwerden von Privaten stammen, kann man sich leicht ausmalen, dass der Zürcher Freisinn da eine formidable Bumerang-Idee lanciert hat.
6. Unmöglich zu erfüllen
Bauprojekte sind eine komplizierte Angelegenheit. Nun fordert die FDP-Initiative, dass das Volk oder das Gemeindeparlament abschliessend über Projekte entscheiden und die Umweltverbände nach der Abstimmung kein Beschwerderecht mehr haben sollen. Heute sagen die Stimmbürger meistens Ja zu einem Baukredit oder einem Zonenplan. Sie fällen einen Grundsatzentscheid und sollten sich darauf verlassen können, dass die Behörden und die Verwaltung dafür sorgen, dass Bauprojekte in allen Details rechtskonform sind. Wenn dies - wie es leider immer wieder vorkommt - nicht der Fall ist, können sich Fachorganisationen für die Einhaltung der Gesetze zugunsten der Umwelt wehren. In Zukunft müsste das Volk alle Details abschliessend beurteilen können, weil die spezialisierten Organisationen durch die FDP-Initiative einen Maulkorb erhielten: ein Ding der Unmöglichkeit. Ein schöner Bärendienst, für die Umwelt und für das Volk! Also lieber Nein am 30. November.
Link zum Argumentarium für ein Nein zur FDP Abschaffungsinitiative
Link zur kurzen Übersicht (Flyer) zur Initiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts.
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