Vernehmlassung Gemeindeordnung Glarus Nord
Im Anhang befindet sich die Vernehmlassungsantwort der Grünen Glarus Nord zur neuen Gemeindeordnung. Unsere Hauptforderungen sind:
- Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Grund: Wer seriöse Politik betreiben will, kann nicht ernsthaft gegen Transparenz sein.
- Der Grenzwert für das faktulative Referendum soll von 2.5 Mio. Fr. auf 1 Mio. Fr. heruntergesetzt werden.
- Keine Wahlkreise für die Wahl des Parlamentes und ein auf 20 Mitglieder verkleinertes Parlament
- Protokolle im Zusammenhang mit dem Parlament sollen öffentlich sein.
- Das Elektrizitätswerk Glarus Nord soll ein Kompetenzzentrum für effiziente Energienutzung werden und entsprechende Verantwortung bzw. Vorgaben vom Parlament erhalten.
- Vertreter der Gemeinde in privatrechtlichen oder öffentlichrechtlichen Körperschaften sollen verpflichtet werden, die Öffentlichkeit und das Parlament über die Geschäfte zu informieren und vor wichtigen Entscheidungen Rücksprache mit dem Parlament zu nehmen. Sie können durch das Gemeindeparlament oder durch die Gemeindeversammlung zur Vertretung von bestimmten Positionen in der betreffenden Körperschaft verpflichtet werden (z.B. bei Abstimmungen).
Begründung:
Mandatsträger bei Beteiligungen der öffentlichen Hand (z.B. in Verwaltungsräten) sind in der Regel völlig frei in ihren Entscheidungen innerhalb dieser Gremien. Entsprechend ist es dann mehr oder weniger zufällig, ob ein Mandatsträger seinen Einfluss im Sinne der Gemeinde auch wirklich wahrnimmt oder ob er einfach die vorhandenen Vorschläge kritiklos abnickt. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung sollen Mandatsträger zur aktiven Information und Rücksprache mit dem Parlament verpflichtet werden. In dringenden Fällen könnte auch nur die entsprechende Kommission des Parlamentes oder evtl. der Gemeinderat konsultiert werden.
Im Anhang befindet sich auch die dieser Vernehmlassung zugrunde liegende Version der Gemeindeordnung von Glarus Nord.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Vernehmlassung-GO-GLNord.pdf | 101.63 KB |
| Gemeindeordnung-Entwurf-09-03-2009.pdf | 320.85 KB |
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