Was ist das Verbandsbeschwerderecht?

Das Verbandsbeschwerderecht wurde 1966 eingeführt, zuerst im Natur- und Heimatschutzgesetz NHG, später im Umweltschutzgesetz USG.Im Jahre 2007 wurde es das letzte Mal revidiert, um Missbräuche zu verhindern.

Was ist das Verbandsbeschwerderecht?

Die 30 beschwerdeberechtigten Organisation können Entscheidungen von Behörden von einem unabhängigen Gericht bezüglich der Einhaltung der geltenden Gesetze überprüfen lassen.

Es handelt sich dabei also nicht um ein "Vetorecht", sondern die Organisationen können nur verlangen, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eigentlich würde man denken, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass unsere Behörden die Gesetze einhalten. Die Praxis zeigt aber, dass dies nicht immer der Fall ist. Wenn z.B. in einer Gemeinde ein potentieller Investor mit einem Projekt auftaucht, welches zusätzliche Steuereinnahmen und/oder Arbeitsplätze verspricht, kommen die lokalen Behörden leicht in Versuchung, die Durchsetzung der Gesetze zu "vergessen", denn man will das Projekt in jedem Fall innerhalb der eigenen Gemeinde realisieren. Dank dem Verbandsbeschwerderecht können die beschwerdeberechtigten Organisationen in solchen Fällen eine Beurteilung vor Gericht verlangen, ob die geltenden Gesetze eingehalten werden. 

 

Das Verbandsbeschwerderecht funktioniert sehr gut

Weniger als 1 von 100 Einsprachen in der Schweiz stammt aus dem Verbandsbeschwerderecht. 99% aller Einsprachen werden von Privaten eingereicht. Zudem sind die Einsprachen der beschwerdeberechtigten Organisation sehr erfolgreich: Im Jahre 2007 wurden zum Beispiel 76% aller Einsprachen der Verbände vor Gericht gutgeheissen. Dies zeigt, dass die Organisationen das Beschwerderecht sehr verantwortungsvoll wahrnehmen und nicht willkürlich Projekte blockieren.

Bei grösseren Projekten werden die beschwerdeberechtigen Organisationen heute in der Regel bereits im Vorfeld in das Projekt involviert. Sie leisten dadurch einen sehr wichtigen Beitrag zur Natur- und Heimat-verträglichen Realisierung und helfen den Investoren, die Projekte rasch abwickeln zu können. Es spricht für sich, dass sich die Schweizer Grossverteiler (Coop, Migros, usw.) klar für die Beibehaltung des heutigen Verbandsbeschwerderechts aussprechen!

 

Ein wuchtiges NEIN zur Initiative der Zürcher FDP

Das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen, wie dies die FDP-Initiative faktisch verlangt, wäre ein fataler Fehler für die Schweiz. Tür und Tor würden geöffnet zur sinnlosen Zubetonierung von schützenswerten Landschaften und zur Zerstörung von Naturlandschaften. Zu attraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehört insbesondere auch eine gute Lebensqualität mit einer intakten Natur. Der heraufbeschworene Gegensatz "Wirtschaft oder Umwelt" ist ein längst veraltetes Argument und auch die Polemik der Initianten mit Arbeitsplätzen wird aus gewissen Kreisen bei jeder Abstimmung vorgebracht. Damit wird das Volk schlicht für dumm gehalten.  

Deshalb am 30. November ein klares NEIN zur verantwortungslosen Initiative gegen das Verbandsbeschwerderecht.